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Projekt ‚Auftrag ohne Antrag‘ zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen im Landgerichtsbezirk Marburg

 

 

 

Das Projekt „Auftrag ohne Antrag“ richtet sich an Personen, die zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt sind, diese aber nicht eigenständig tilgen. Daher droht eine ersatzweise Inhaftierung.

Das Angebot beinhaltet

  • Einladung zu einem Gesprächstermin mit flexibler Termingestaltung und Möglichkeit eines Hausbesuchs
  • Beratung zum Umgang mit der Geldstrafe und Klärung der individuellen Tilgungsmöglichkeiten
  • Vermittlung in gemeinnützige Arbeit
  • Unterstützung der Kommunikation zwischen Verurteilten und Staatsanwaltschaft
  • Vermittlung weiterer Hilfen

Eine Inhaftierung ist mit negativen Konsequenzen für Betroffene und ihr gesamtes Lebensumfeld verbunden. Gemeinsam ist es möglich, eine individuelle, tragfähige Lösung zu finden.

 

 

 

 

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