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 Vermittlung von Sozialstunden in gemeinnützige Arbeit 

"schwitzen statt sitzen"

  

Gemeinnützige Arbeit Straffälliger als Alternative zu Freiheitsentzug und Geldstrafe boomt in Deutschland.

Dennoch ist ihre Vermittlung nicht gesetzlich geregelt, einheitliche Qualitätsstandards existieren nicht. Die Zahl der Menschen, die zu einer Geldstrafe verurteilt werden, diese aber nicht zahlen können, wächst beständig.

Das Bundesministerium der Justiz hat deshalb zuletzt im Jahr 2003 eine Reform mit einer deutlichen Erweiterung der gemeinnützigen Arbeit als festem Bestandteil im Sanktionensystem des StGB u.a. zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe ins Auge gefasst.

Gemeinnützige Arbeit kann Haft und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf Familie, Beruf und Lebensumfeld des Täters vermeiden.

Dieser kann einen Teil des Schadens wieder gutmachen und trägt dadurch auch zur Aussöhnung mit der Gesellschaft durch sinnvolle Arbeit für die Gemeinschaft bei, anstatt Strafe abzusitzen.

Der Verurteilte wird gefördert und gefordert, anstatt sich zurückzuziehen. Trotzdem muss er auf Freizeit verzichten und erhält so spürbare Strafe.

Für arbeitslose Straftäter kann gemeinnützige Arbeit auch ein erster Schritt zurück ins Erwerbsleben sein.

Menschen mit suchtbedingten oder psychischen Ursachen ihrer Straftaten finden in gemeinnütziger Arbeit oft zurück zu einem strukturierten Tagesablauf und zu Selbstbewusstsein.

Gemeinnützige Arbeit ist keine Zwangsarbeit (Art. 12 Abs. 2, 3 GG), sondern beruht auf Freiwilligkeit.

Die Eingliederungshilfe Marburg e.V. vermittelt nicht nur als einzige nichtstaatliche Stelle in Marburg seit mehr als 18 Jahren Arbeitsstunden, die der Staat bei Erwachsenen verhängt, sondern gewährleistet Qualität, Betreuung der Probanden und Erfolg.

 

 

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